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Energieeffizienzgesetz: Ab wann ein Energiemanagementsystem Pflicht wird

  • Philipp
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Keine neue ISO-50001-Fassung, aber eine wichtige gesetzliche Schwelle: Seit Juli 2025 sind Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen – etwa nach ISO 50001 oder alternativ EMAS. Für öffentliche Einrichtungen und größere Rechenzentren gilt eine niedrigere Schwelle ab 3 GWh, mit Frist bis Juni 2026.


Was das für Sie bedeutet

Wer diese Verbrauchsgrenzen erreicht oder absehbar erreichen wird, sollte frühzeitig prüfen, ob ein Energiemanagementsystem aufgebaut werden muss. Inhaltlich hat sich an ISO 50001 selbst zuletzt nur die Amendment 1:2024 (Klimawandel-Ergänzung) geändert – die eigentliche Norm ist stabil, es geht hier vor allem um die gesetzliche Pflicht zur Einführung.



Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und ab wann eine konkrete Verpflichtung besteht, sollte im Einzelfall geprüft werden.

 
 
 

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